Wie Beurteilt Man eine Bilanz? by Kurt Hesse, Rolf Fraling, Wolfgang Fraling

Wie Beurteilt Man eine Bilanz? by Kurt Hesse, Rolf Fraling, Wolfgang Fraling

By Kurt Hesse, Rolf Fraling, Wolfgang Fraling

1 Das Recht des Jahresabschlusses. . . . . . eleven 1. 1 Die Bestandteile des Jahresabschlusses. . . . . . . . . . . 12 1. 1. 1 Die Bilanz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 1. 1. 2 Die Gewinn- und Verlustrechnung . . . . . . . . . . sixteen 1. 2 Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung . . . 20 1. 2. 1 Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im weiteren Sinne . . . . . . . . . . . . 20 1. 2. 2 Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im engeren Sinne . . . . . . . . . . . . 21 1. 2. three Die Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur . . 23 1. 2. four Die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 1. three Buchführungs- und Bilanzdelikte . . . . . . . . . . . . . . . . 32 1. four Die Verbindlichkeit von Kontenplänen . . . . . . . . . . . 33 1. five Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsrechtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 1. five. 1 Die handelsrechtlichen Vorschriften im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 1. five. 2 Bilanzierung nach dem Handelsrecht. . . . . . . 35 1. five. three Bewertung nach dem Handelsrecht. . . . . . . . . forty five 1. 6 Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Steuerrechtes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . fifty eight 1. 6. 1 Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . fifty eight 1. 6. 2 Bewertung nach § 6 des Einkommensteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . fifty nine 1. 6. three Die Sondervorschriften der §§ 6a-d des Einkommensteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . sixty one 7 1. 6. four Absetzung nach § 7 und die Sondervorschriften nach §§ 7 a-k des Einkommensteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . sixty four 1. 7 Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses der Kapitalgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . sixty seven 1. eight Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses der Kapitalgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . sixty nine 2 Kritik des Jahresabschlusses . . . . . . . . . . . . seventy five 2. 1 Ideale Forderungen an die Bilanz. . . . . . . . . . . . . . . . seventy five 2. 2 Bilanzkritische Kennziffern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 2. three Umsatzbezogene Kennziffern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . ninety three 2. four Ausgewählte Fragen zur Kritik des Jahresabschlusses. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ninety five 2. four. 1 Rentabilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ninety five 2. four. 2 Wert des Bezugsrechtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 2. four. three Liquidität. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Es soll hierdurch ein branchenweiter Betriebsvergleich ermöglicht werden. An den betrieblichen Kontenplan werden folgende Anforderungen gestellt: - Der betriebliche Kontenplan hat sich der Betriebsgröße anzupassen, das heißt, im Rahmen der Dezimalklassifikation muß ausreichend untergliedert werden. - Gemischte Konten sind nicht zulässig. Dies gilt auch für die Erfolgs konten, die nach Aufwendungen und Erträgen zu trennen sind. - Betriebsergebnis und neutrales Ergebnis sind getrennt zu ermitteln (sachliche Abgrenzung der Erfolgsrechnung).

Ein Beibehaltungswahlrecht eines höheren Zeitwertes existiert für Passivposten nicht. Die untere Wertgrenze wird in jedem Fall jedoch durch den Einstandswert der Verbindlichkeit gebildet. Ist eine Verbindlichkeit oder Last ganz weggefallen, verbietet der Grundsatz der Einzelbewertung jeglichen Wertansatz. Rentenverpflichtungen, für die keine Gegenleistung mehr besteht, werden mit dem Barwert passiviert (§ 253 Abs. 1 HGB). Dieser wird versicherungsmathematisch ermittelt, das heißt, daß sowohl die Zinseszinsen als auch die amtlichen Sterbetafeln berücksichtigt werden.

Satzungsmäßige Rücklagen 4. andere Gewinnrücklagen Gewinnrücklagen entstehen bei der Kapitalgesellschaft dadurch, daß Teile des Jabresergebnisses nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden, sondern aufgrund von Gesetz, Satzung oder Gesellschafterbeschluß im Unternehmen verbleiben (§ 272 Abs. 3 HGB). Zahlungen von Gesellschaftern zur Erlangung von Vorzugsrechten und das Aufgeld bei der Ausgabe von Anteilen werden hingegen als sogenannte Kapitalrücklage ausgewiesen (§ 272 Abs. 2 HGB). Die gesetzliche Rücklage darf nur zur Deckung eines Jahresverlustes herangezogen werden, nachdem alle freien Rücklagen bereits verwendet worden sind.

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