Geschlechterverhältnisse und Gleichstellungspolitik in der by Uta Klein

Geschlechterverhältnisse und Gleichstellungspolitik in der by Uta Klein

By Uta Klein

Das klassische Filialgeschäft im Banksektor wird in den letzten Jahren zunehmend reduziert zugunsten telefonischer und internetbasierter Dienstleistungen in name bzw. conversation Centern. Arbeitskommunikation und Kommunikationsarbeit erfahren dadurch einen grundlegenden Wandel. Deren Charakteristika beleuchtet diese empirische Studie ebenso wie die Hintergründe und Folgen des Wandlungsprozesses. Dazu werden Perspektiven der Arbeits- und Techniksoziologie und der soziopragmatischen Linguistik zusammengeführt.

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Der Sprach- und Schriftverkehr der Wirtschaft

Dia nachstehende Darstellung der Sprachanwendung im Wirtschaftsverkehr will nicht in Wettbewerb treten mit den herkömmlichen Lehrbüchern des Handelsbriefwechsels, die alle denkbaren Geschäftsvorfälle in Musterbriefen zur Einübung und Nachahmung vorführen. Vielmehr setzt sie die Kenntnis der dem Sprachverkehr und Schriftwechsel des Wirtschaftslebens zugrunde liegenden Geschäftsvorgänge und ihrer betriebswirtschaftlichen Gesetze als bekannt voraus und baut ihre Lehrsätze auf dieser Grundlage auf.

Dokumentenlogistik: Theorie und Praxis

Dokumentenlogistik ist ein oftmals unterschätzter Bereich unternehmerischer Abläufe im Dienstleistungsgewerbe: die Leistungsfähigkeit des again place of work ist nahezu unsichtbar, aber umso reichhaltiger. Es ist an der Zeit, diese brachliegenden Potenziale zu heben. Der rechtliche Rahmen dafür ist vorhanden, die technischen Möglichkeiten sind seit Jahren ausgereift.

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Lesung 24–10–2001 Standpunkt der Kommission zu Änderungsanträgen EP 2. Lesung 27–11–2001 Annahme Stellungnahme Kommission 27–11–2001 Übermittlung Stellungnahme Kommission Rat 27–11–2001 Übermittlung Stellungnahme Kommission an EP 21–02–2002 Einberuf. Vermittlungsausschuss 17–04–2002 Beschluss Vermittlungsausschuss 12–06–2002 Beschluss EP 3. Lesung 13–06–2002 Beschluss des Rates 3. Lesung 23–09–2002 Unterzeichnung EP und Rat 22 KOM/2000/0334 endg. – COD 2000/0142 *. Amtsblatt Nr. C 337 E vom 28/11/2000 S.

Einigung gem. Standpunkt PUNKT „B“ OJ DER RAT SESSION CONSEIL 2357 SUJET BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALPOL. Erstellt nach Angaben aus der Datenbank PreLex. 3 Verfahrensarten des EuGH Der Europäische Gerichtshof entwickelte sich zu einem wesentlichen institutionellen Motor der rechtlichen Gleichstellungsentwicklung. Am häufigsten wurden Gleichbehandlungsaspekte über das sog. Vorabentscheidungsverfahren vorangetrieben. Das Vorabentscheidungsverfahren, geregelt in Art. 234 EG (exArt. 177 EGV), dient der einheitlichen Auslegung und gleichförmigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts in der gesamten Gemeinschaft.

Um die negativen Folgen der Schließung einer Produktionsstätte zu mildern, hatten Arbeitgeber und Betriebsrat einen Sozialplan vereinbart, der für männliche Beschäftigte unter 55 Jahren und weibliche Beschäftigte unter 50 Jahren eine Abfertigung (Entlassungsabfindung) und für Männer über 55 und Frauen über 50 Jahren ein Überbrückungsgeld vorsah. Während der Zahlung des Überbrückungsgeldes bis zum gesetzlichen Pensionsanspruch, war der/die Beschäftigte nicht verpflichtet, zu arbeiten. Der Kläger war zum Zeitpunkt der Schließung der Fabrik 54 Jahre alt.

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