Demokratietheorien. Eine Einfuhrung, 4. Auflage by Manfred G. Schmidt
By Manfred G. Schmidt
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Was ist Alter (n)?: Neue Antworten auf eine scheinbar einfache Frage
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Mängelbeladen sei Vom Geist der Gesetze, doch voller bewundernswerter Dinge, so spottete Voltaire (Hampson 1983: 24). Doch Montesquieu verdient mehr Lob. Auch sind ihm instruktive kulturalistische Thesen zugutezuhalten, selbst wenn diese mitunter schematisch vereinfachen und von christlicher Apologetik gefärbt sind. So postuliert er einen Zusammenhang zwischen Religion und Staatsverfassung: Eine gemäßigte Regierun~ gleichviel ob aristokratisch oder demokratisch, passe besser zur christlichen Religion, während die Despotie sich besser für islamische Glaubensgemeinschaften eigne.
Allein die Gemeinschaft der Vertragsschließenden selbst ist berechtigt, die Position des Souveräns einzunehmen: Das Volk nimmt die Stelle ein, die der souveräne absolutistische König innehatte. Größer könnte der Unterschied zu Hobbes' Souveränitätslehre nicht sein. Mit den älteren autoritären Souveränitätslehren eines ßodin und Hobbes teilt Rousseau aber die Auffassung, dass die Souveränität sowohl unveräußerlich als auch undelegierbar und unteilbar ist. Mehr noch: Sie ist unfehlbar und absolut Volkssouveränität bedeutet ungebrochene Oberhoheit der Vollbürger.
Letzteres leuchtet allerdings nicht ein, denn Montesquieu zeichnet ein facettenreiches Bild von England. Mit erkennbarem Vergnügen legt er auffällige Diskrepanzen bloß und spießt die Anfälligkeit der an sich lobenswerten politischen Institutionen des Königreichs auf. Ihre eigentliche Schwäche liegt in den Charakteren der Engländer, so Montesquieu, der auch über andere Völker bissig urteilen kann, so über die Niederländer oder die Bayern (Desgraves 1992: 220, 216): "Die Engländer sind ihrer Freiheit nicht mehr würdig", so schreibt er an einer Stelle.



